Profil
Steven A. Reich Rechtsanwalt ist eine hochspezialisierte
Anwaltskanzlei, die Mandanten aus allen Bereichen der Medien- und
Unterhaltungsbranche individuell mit Kompetenz und Fachwissen bei
ihren geschäftlichen, juristischen und vertraglichen Beziehungen
berät.
Ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt
und Mandant hat für uns Priorität. Insbesondere
den Ansprüchen
unserer Mandanten entsprechende individuelle Lösungen sind
uns wichtiger als
eine standardisierte Rechtsberatung. Die Größe
unserer Kanzlei und die Spezialisierung unserer Anwälte ermöglichen
uns, eine Betreuung auf hohem Niveau innerhalb kurzer Zeit anzubieten
und den persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten in den Mittelpunkt
zu stellen.
Zum Mandantenkreis der Kanzlei zählen unter anderem Filmproduktionsunternehmen,
Fernsehsender, Verbände, Banken, Versicherungen, Tonträgerhersteller,
Musikverlage, Filmschaffende (insbesondere Drehbuchautoren, Kameraleute
und Regisseure) sowie Kreative aus dem Kunst-, Design- und Werbebereich.
Unsere Mandanten kommen aus Deutschland, dem gesamten europäischen
Ausland sowie aus den USA
und Kanada.
Zu unserer Kompetenz gehört auch die außergerichtliche
Mediation sowie die prozessuale Durchsetzung
der Interessen unserer Mandanten. Zur Abrundung unserer Betreuung
kooperieren wir eng mit Experten in Bereichen des Gesellschafts-
und Steuerrechts sowie des medienspezifischen Arbeitsrechts.
Die Kanzlei verfügt darüber hinaus in Paris, London,
New York, Rom, Stockholm und Los Angeles über langjährige Kontakte
zu
örtlichen spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien.
|
STEVEN
A. REICH
Zulassung zur Anwaltschaft 1986
Universitäten: Berlin,
Toronto
Fachgebiete: Urhebervertragsrecht,
Filmrecht (insbes. internationale Koproduktionen) Musikrecht,
Unternehmensstrukturierung
Zusätzliche Qualifikationen: Qualifikation zum Fachanwalt
für Steuerrecht 2005, ausgebildeter Pianist, Lehrauftrag
Musikhochschule Berlin (1981 - 1988)
Mitgliedschaften: GRUR,
DAV, GEMA
Sprachen: Deutsch, Englisch
(Muttersprache), Französisch |